Amtsgericht Halle: Download von Raubkopien ist strafbar

16.07.2007
Von Dorothea Friedrich
Nicht nur der Verkauf illegaler Film- und Spielekopien, auch das Herunterladen solcher Dateien stellt eine kriminelle Handlung dar. Das stellte jetzt das Amtgericht Halle einer Mitteilung der GVU- Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V zufolge fest.

Vor Gericht standen zwei Männer, die wegen des Handels mit Raukopien angeklagt waren. Die Polizei hatte im Mai vergangenen Jahres Kopien von mehr als 100 Computerspielen und 56 Spielfilmen sowie 40 gebrannte Musik-CDs bei den beiden Beschuldigten sicher gestellt. Unter den Raubkopien fand ein beteiligter Ermittler der GVU auch Filme, die zum Zeitpunkt des Downloads noch nicht auf dem Markt waren. Zwar konnte den Tätern kein Verkauf nachgewiesen werden, wohl aber rechtswidrige Downloads. 100 Stunden gemeinnützige Arbeit brummte der Richter dem Haupangeklagten auf. Sein Komplize erhielt eine Geldbuße von 500 Euro.

"Das illegale Herunterladen von Filmen und Spielen ist genauso Diebstahl wie das Mitgehenlassen einer Tafel Schokolade aus dem Laden. Die in Halle verhängten Sanktionen sollen das Bewusstsein dafür stärken. Sie stellen eine Lektion an die Täter dar", sagte Jan Scharringhausen, Leiter der Rechtsabteilung der GVU, die Entscheidung. Der Verfahrensausgang bestätige die Tendenz der Gerichte, auch das Kopieren aus illegalen Quellen wie P2P-Netzen zu bestrafen.

Bereits im Mai 2004 verurteilte das Amtsgericht Cottbus einen anderen Angeklagten zu einer Geldstrafe, der mehrere hundert Musiktitel aus dem Internet heruntergeladen hatte. Der Beschuldigte behauptete damals, er habe nicht gewusst, dass die Vorlagen illegal seien. Dagegen verwiesen die Richter auf die umfangreiche Medienberichterstattung über rechtswidrige Angebote in Online-Tauschbörsen. Daher, argumentierte das Gericht, muss sich der Täter über diesen Umstand bewusst gewesen sein.