Amerikanische Modefirma mahnt deutsche Ebay-Verkäufer ab

31.10.2006
Von Dorothea Friedrich
Gewerbliche und private E-Bay-Verkäufer werden derzeit von der US-Modefirma Abercrombie & Fitch (A & F) mit Abmahnungen überzogen.

Das berichtet das Magazin „Der Spiegel“. Demnach hat A & F in Deutschland Markenrechte eingetragen, aber bislang nirgendwo in Europa die Lizenz zum Verkauf der Waren erteilt. Wer A & F-Produkte über Ebay verkaufen wolle, bekomme Post von der Anwaltskanzlei Dr. Winterstein und Dr. Ruhrmann in Frankfurt am Main. Mit den Ebay-Deals würde man die Markenrechte von A & F verletzen, das nicht bereit sei, den Vertrieb der nicht autorisierten Waren in der Bundesrepublik hinzunehmen. Kostenpunkt der strafbewehrten Unterlassungserklärung: 2080,50 Euro. Das sind nur die Anwaltsgebühren, die schon deshalb so drastisch ausfallen, weil der Streitwert sehr hoch angesetzt wird, wie der Spiegel weiter berichtet.

In der Anwaltschaft stößt diese Praxis auf Kritik: „Nirgendwo sonst ufert das Abmahnwesen derart aus wie in Deutschland. Nur in Deutschland darf für die Abmahnung eine Gebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz erhoben werden. In allen anderen Ländern der EU darf für eine Abmahnung kein Geld verlangt werden. Diese Gebühr hat auch noch der Gegner zu tragen. Daher sind Abmahnungen eine beliebte und einfache Einkommensquelle für entsprechend umtriebige Anwälte, aber auch für Gewerbetreibende als wirksames Mittel gegen missliebige Konkurrenten“, sagte der Bonner Rechtsanwalt Markus Mingers von der Kanzlei Mingers & Kollegen.