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American Airlines verklagt Google

20.08.2007
Aus Sicht des Carriers missbraucht die Suchmaschine den Markennamen für Sponsored Links.

Google soll dafür sorgen, dass American Airlines gehörende Markenname nicht mehr von Drittunternehmen als Anker für bezahlte Online-Werbung dienen können. So der Inhalt der Klage, die Ende der vergangenen Woche bei einem texanischen Bezirksgericht in Fort Worth eingereicht wurde.

Nach Darstellung der Airline hat der weltgrößte Suchmaschinenbetreiber "ohne Authorisierung oder Erlaubnis von Amercian Airlines" konkurrierenden Carriern und branchenfremden Unternehmen ermöglicht, Firmen- und Markennamen (beispielsweise den des Vielfliegerprogramms "AAdvantage") sowie "zum Verwechseln ähnliche Begriffe" als Keywords für Sponsored Links zu verwenden. Im Klartext: Wenn ein Internet-Nutzer auf der Google-Site nach "American Airlines" oder "AAdvantage" sucht, weist die Ergebnisliste an prominenter Stelle möglicherweise die Web-Auftritte von Mitbewerbern aus – oder auch Sites, die überhaupt keinen Bezug zu Flugreisen haben.

Irregeführte Konsumenten?

Google lasse sich von den betreffenden Unternehmen dafür bezahlen, die Online-Verbindungen zu deren Sites ganz oben auf der – rechter Hand angeordneten – Sponsored-Links-Spalte zu platzieren, moniert die Anklageschrift. Tatsächlich hat der Suchmaschinenanbieter mit seinem Werbeprogramm "AdWords" die Möglichkeit geschaffen, Anzeigen und Links bestimmten Suchbegriffen zuzuordnen. Die Praxis ist in der Branche längst bekannt und weitgehend akzeptiert – obschon sie nicht zum ersten Mal Anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen bietet. Die Frage lautet in diesem Fall, inwieweit Google ein Markenrecht verletzt, indem es den Begriff "American Airlines" als Schlüssel für AdWords anbietet (siehe auch "Unzulässige Werbung")

Aus der Sicht von American Airlines ist die Sache klar: Googles Suchmaschine unterstütze Dritte dabei, die Konsumenten in die Irre zu führen, so die Argumentation der Fluglinie. Die Klage lautet auf Unterlassung und Herausgabe der widerrechtlich erworbenen Vorteile. Falls sich das Gericht dieser Einschätzung anschließt, müsste Google also jeden Penny, den es mit den beanstandeten Suchbegriffen verdient hat, an American zahlen.

Der Erfolg ist fraglich

Eigenen Angaben zufolge hat American Airlines zuvor versucht, sich mit Google außergerichtlich zu einigen. Nach Ansicht von Experten wäre der Carrier gut beraten gewesen, es bei diesem Versuch zu belassen. "Dieser Prozess wird mit harten Bandagen geführt werden und viel Geld kosten", prophezeit beispielsweise Eric Goldman, Direktor am High Tech Law Insitute der Santa Clara University School of Law, in seinem Blog.

Was das Gericht entscheiden wird, steht in den Sternen. Der ähnlich gelagerte Fall des Versicherungsunternehmens Geico endete mit einem Vergleich. Andere Klagen wurden abgewiesen. Wie der Fall Louis Vuitton belegt. könnte American Airlines aber durchaus auch Erfolg haben. (qua)