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Buchhändlerverband obsiegt vor Oberstem Gerichtshof

Amazon darf in Frankreich keine Bücher mehr versandkostenfrei liefern

13.12.2007
Der Oberste Gerichtshof Frankreichs in Versailles hat dem Online-Einzelhändler Amazon.com verboten, via Internet bestellte Bücher weiter versandkostenfrei zu liefern.

Das Urteil ist die Folge eine Klage, die der Französische Buchhändlerverband (Syndicat de la librairie française) im Januar 2004 angestrengt hatte. Darin wurde der französischen Niederlassung von Amazon.com vorgeworfen, illegale Rabatte anzubieten und sogar einige Bücher unter Kosten zu verkaufen.

Das Oberste Gericht gewährte Amazon nun eine Frist von zehn Tagen, um Versandkosten für Bücher einzuführen (das restlichen Weihnachtsgeschäft kann das Unternehmen mithin noch mitnehmen). Danach werden pro Verstoßtag 1000 Euro Strafe fällig, außerdem muss Amazon dem Buchhändlerverband 100.000 Euro Schadenersatz zahlen.

In Frankreich gibt es eine ähnliche Buchpreisbindung wie in Deutschland und andere regulatorische Auflagen für den Handel. Mit seiner kostenlosen Lieferung habe Amazon speziell bei günstigeren Büchern dagegen verstoßen, befand das Gericht. Der Buchhändlerverband äußerte sich erfreut und erklärte, das Urteil werde vor allem kleinere Buchhandlungen vor ruinöser Preisunterbietung schützen.

Früher in diesem Jahr hatte der Verband bereits einen ähnlichen Erfolg gegen die Firma Alapage.com erreicht, die in Frankreich, Spanien und Großbritannien Bücher online verkauft. Diese musste wegen illegaler Praktiken inklusive kostenlosen Versands 50.000 Euro Strafe zahlen. (tc)