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Digitalisierung von Stadt und Land

Aigner will Nutzung von Geodaten gesetzlich regeln

20.09.2010

Heimliche Ortung

Der Bundesrat hatte im Sommer einen Gesetzentwurf zur Kontrolle von Diensten wie Street View in den Bundestag eingebracht. Demnach sollen Gesichter und Kfz-Kennzeichen unkenntlich gemacht werden, bevor Daten ins Netz kommen. Abgebildete Menschen sollen ein uneingeschränktes Widerspruchsrecht erhalten. Gleiches soll für Hausbesitzer und Mieter gelten, die gegen die Abbildung ihrer Wohnhäuser im Netz sind.

Schaar forderte, ein zentrales Widerspruchsregister bei einer vertrauenswürdigen Stelle anzulegen. Dort könnten Bürger, die nicht einverstanden damit seien, dass ihre Informationen im Internet erscheinen, Widerspruch einlegen. Ein Unternehmen, das einen entsprechenden Dienst auf den Markt bringen wolle, müsse sich dann dort informieren, ob eine bestimmte Anschrift freigegeben sei.

Zudem forderte Schaar, dass Geo-Informationen und andere Daten nur dann zu konkreten Profilen von Bürgern zusammengeführt werden dürfen, wenn die Betroffenen eingewilligt haben. Auch sprach sich der oberste Datenschützer dafür aus, die heimliche Ortung von Menschen grundsätzlich zu verbieten. Auch sie dürfe es nur geben, wenn der Betroffene eingewilligt habe.

Auch moderne Handys können nach Einschätzung Schaars die Privatsphäre der Nutzer massiv verletzen. Dem "Tagesspiegel" (Samstag) sagte er: "Jeder, der ein Handy mit sich führt, kann geortet werden. Und die Ortung ist besonders genau, wenn das Handy die Möglichkeit hat, GPS-Satelliten anzupeilen. Dasselbe gilt für alle Geräte mit WLAN-Schnittstellen." (dpa/ajf)