Datenschutz im Cloud Computing

Ärger um den Patriot Act

25.07.2012
Von 


Joachim Hackmann ist Principal Consultant bei PAC – a teknowlogy Group company in München. Vorher war er viele Jahre lang als leitender Redakteur und Chefreporter bei der COMPUTERWOCHE tätig.

Die Position des Bitkom

Der Bitkom muss die Interesse sowohl der IT-Firmen mit amerikanischen Wurzeln als auch die der heimischen Anbieter vertreten. Das ist angesichts des Trubels um den Patriot Act ein heikles Unterfangen. Der Verband antwortete auf eine CW-Anfrage zum Thema folgendermaßen:

"Für alle Unternehmen, die auf beiden Seiten des Atlantiks Daten verarbeiten, stellen die teils widersprechenden rechtlichen Verpflichtungen aus der amerikanischen und der europäischen Rechtsordnung eine erhebliche Rechtsunsicherheit dar. Der Bitkom schlägt Gespräche zwischen Europa und den USA zur Klärung der Voraussetzungen für einen staatlichen Zugriff auf personenbezogene Daten auch jenseits des staatlichen Hoheitsgebiets vor.

Es sollten schnellstmöglich ein gemeinsames Verständnis und ein in beiden Regionen gültiger Rechtsrahmen entwickelt und umgesetzt werden, unter welchen Voraussetzungen Unternehmen zur Herausgabe von personenbezogenen Daten verpflichtet werden können. Entsprechend sollten dann auch die Pflichten aus dem jeweiligen Datenschutzrecht im Sinne einer Harmonisierung auf hohem Datenschutzniveau angepasst werden."

Der Patriot Act

Der Patriot Act wurde im Oktober 2001 als Reaktion auf die Terroranschläge vom 11. September 2001 von der damaligen Bush-Administration auf den Weg gebracht. Es räumt den Ermittlungsbehörden weit reichende Befugnisse ein und schränkt amerikanische Bürgerrechte ein. So ist etwa die Telefon- und Internet-Überwachung ohne richterliche Kontrolle möglich. Die Behörden können unter bestimmten Umständen im Zuge des Patriot Acts auch Daten auf ausländischen Servern einsehen. Das Gesetz wurde von US-Präsident Barack Obama im Mai 2011 um vier Jahre verlängert.