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Advantage Microsoft: Richter äußert sich kritisch zu EU-Entscheidung von 2004

28.04.2006
Noch ist kein Urteil gefällt worden im jahrelangen Streit zwischen Microsoft und der Europäischen Union (EU) und deren Kartellbehörde. Aber am 27. April ließ eine kritische Anmerkung des vorsitzenden Richters in dem laufenden Verfahren aufhorchen.

John Cooke, der vorsitzende Richter des 13-köpfigen Entscheidungsgremiums, machte am vorletzten Tag der Verhandlungen gegen Microsoft kritische Anmerkungen zu Auflagen an den Softwarekonzern, die die EU in ihrer Antitrust-Entscheidung von 2004 formuliert hatte.

Cooke bezog sich auf das von Microsoft einzuhaltende Verpflichtungsgebot, wonach es an dritte Unternehmen Informationen über sein Server-Betriebssystem weitergeben müsse. Auf diese Weise sollte sichergestellt werden, dass Software von Drittanbietern problemlos auf Microsofts Betriebssystem läuft.

Cooke sagte, bei diesen Angaben handele es sich um wertvolle wirtschaftliche Informationen. Der Richter stellte in Frage, ob Wettbewerbsrecht auch beinhalte, dass solche Informationen, die ja einen wirtschaftlichen Vorteil für ein Unternehmen bedeuten, tatsächlich von einer Firma veröffentlicht werden müssen.

Nach der EU-Entscheidung von 2004 muss Microsoft unter anderem auch Informationen zu Code seines Server-Betriebssystems an Unternehmen weitergeben, die Software hierfür schreiben wollen. Konkurrenten wie IBM, Novell und Sun Microsystems haben dies gefordert. Microsoft hat diese Informationen auch geliefert. Allerdings hält die EU die Erfüllung dieser Auflage für unzureichend. Aus diesem Grund drohte die europäische Behörde dem US-Konzern eine Strafe von 2,4 Millionen Dollar pro Tag an, sollte diese Forderung nicht im verlangten Umfang vollzogen werden.

Eine Entscheidung in der streitigen Angelegenheit, deren Anhörung am heutigen Freitag endet, wird allerdings nicht kurzfristig erwartet. Welche Bedeutung die Einlassung von Richter Cooke hat, ist nicht abzusehen. (jm)