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Adobe gewinnt Paletten-Prozess gegen Macromedia

03.05.2002

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Der Publishing-Softwareanbieter Adobe hat im Rechtsstreit mit dem Konkurrenten Macromedia gepunktet: Ein Bezirksgericht in Delaware urteilte, Macromedia habe gegen geistiges Eigentum von Adobe verstoßen und müsse deswegen 2,8 Millionen Dollar Strafe zahlen. Stein des Anstoßes sind die so genannten Tabbed Palettes, mit denen sich in featurereichen Anwendungen die Arbeitsoberfläche einfach anpassen lässt (Computerwoche online berichtete). Macromedia habe diese für seine Web-Animationssoftware "Flash" einfach abgekupfert, so Adobe in seiner im August 2000 eingereichten Klage.

Neben der Geldstrafe hofft Adobe auch noch auf eine einstweilige Verfügung, die dem Rivalen den Verkauf des Produkts verbietet - dies wäre angesichts der gerade erst gelaunchten neuen Version "Flash MX" (Computerwoche online berichtete) ein herber Schlag für Macromedia. "Wir hätten die Angelegenheit lieber außergerichtlich beigelegt", erklärte Adobes Senior Vice President Bryan Lamkin. "Wir sind aber zufrieden, dass die Bedeutung dieser wichtigen Innovation bestätigt wurde."

Ob der Konkurrent in die Berufung geht, ist noch unklar. "Es ist unglücklich und aus unserer Sicht falsch, dass Adobe sich dieses Schlachtfeld ausgesucht hat", kommentierte Macromedias CEO (Chief Executive Officer) Rob Burgess. "Letzten Ende leiden unsere Kunden, und insbesondere unsere gemeinsamen Kunden, darunter."

Am kommenden Montag geht das juristische Hickhack der beiden Softwareschmieden bereits in die nächste Runde. Dann wird vor dem gleichen Gericht Macromedias erste Gegenklage verhandelt. Diese unterstellt, Adobe verstoße mit seinem Web-Autoren-Tool "GoLive" und der Bildbearbeitungssoftware "Photoshop" gegen zwei Macromedia-Patente auf Editing-Werkzeuge. Macromedia hat auch noch eine weitere Klage nachgereicht, für die aber noch kein Gerichtstermin anberaumt ist. (tc)