Was aber gilt im Bereich von sozialen Netzwerken?
Für die Beantwortung der Frage, ob der Arbeitgeber den gesamten Account oder auch nur einzelne Kundendaten herausverlangen kann, stellt sich zunächst die zentrale Frage, wem der Xing-Account selbst "gehört".
Dafür sind verschiedene Parameter maßgeblich:
-
Wer zahlt?
-
Welcher Name?
-
Welche E-Mail-Anschrift?
-
Welche Adresse?
-
Welcher Charakter?
Danach sind dann verschiedene Varianten denkbar: