Oracle CRM

Leitfaden des Eco-Verbands

Achtung Einwilligungserklärung

28.01.2009
Von 
Diego Wyllie hat Wirtschaftsinformatik an der TU München studiert und verbringt als Softwareentwickler und Fachautor viel Zeit mit Schreiben – entweder Programmcode für Web- und Mobile-Anwendungen oder Fachartikel rund um Softwarethemen.
E-Mail-Werbung ist zwar günstig und hat eine große Reichweite. Aber Firmen sollten die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigen. Darauf weisen Experten des Eco-Verbands der deutschen Internetwirtschaft e.V hin.

Nach Ansicht des Eco-Verbands ist Werbung per E-Mail häufig eine juristische Gratwanderung, wenn der Versender über Rechte und Pflichten nicht gründlich informiert ist. "Unternehmen, die E-Mail-Marketing betreiben, sollten sich in regelmäßigen Abständen juristisch beraten lassen, um auf dem neuesten Stand zu sein und möglichen Problemen vorzubeugen." empfiehlt Rechtsanwalt Sven Karge vom Eco-Verband. Besondere Vorsicht sei beispielsweise bei der Gestaltung von Einwilligungserklärungen geboten, die auch die Gewinnung von Adressdaten für Dritte (Co-Sponsoring) umfassen.

Impressum muss vollständig sein

Worauf Firmen bei solchen Fragen achten sollen, erklärt der Eco-Verband in der kostenlosen Broschüre "Eco Richtlinie für zulässiges E-Mail-Marketing", die anlässlich der Münchner Fachmesse für Kommunikation und Marketing Komma in einer aktualisierten Auflage vorgestellt wird. Darin gehen die Experten auf Fragen ein wie "Wissen die Empfänger, wozu sie eingewilligt haben?", "Wurden sie auf die Abbestellmöglichkeit hingewiesen?" oder "Ist das Impressum vollständig?". Praxisbeispiele und Checklisten runden das Informationsangebot ab.