Google Drive, Microsoft Skydrive, Teamdrive

Acht Tipps für die sichere Cloud

23.12.2014
Von  und
Frank-Michael Schlede arbeitet seit den achtziger Jahren in der IT und ist seit 1990 als Trainer und Fachjournalist tätig. Nach unterschiedlichen Tätigkeiten als Redakteur und Chefredakteur in verschiedenen Verlagen arbeitet er seit Ende 2009 als freier IT-Journalist für verschiedene Online- und Print-Publikationen. Er lebt und arbeitet in Pfaffenhofen an der Ilm.
Thomas Bär, der seit Ende der neunziger Jahre in der IT tätig ist, bringt weit reichende Erfahrungen bei der Einführung und Umsetzung von IT-Prozessen im Gesundheitswesen mit. Dieses in der Praxis gewonnene Wissen hat er seit Anfang 2000 in zahlreichen Publikationen als Fachjournalist in einer großen Zahl von Artikeln umgesetzt. Er lebt und arbeitet in Günzburg.

Tipp 5 - Vorsicht beim Teilen

Extrem wichtig für jeden Einsatz von Cloud-Speicher: eine klare und eindeutige Rechtesteuerung.
Extrem wichtig für jeden Einsatz von Cloud-Speicher: eine klare und eindeutige Rechtesteuerung.
Foto: Frank-Michael Schlede / Thomas Bär

Viele Cloud-Speicher bieten die Möglichkeit, Daten mit anderen Benutzern zu teilen. Wir beziehen uns auch hier noch einmal auf die bereits erwähnte Analyse durch die Forscher des Fraunhofer-Instituts, die darauf hinweisen, dass diese Möglichkeit des Teilens je nach technischer Umsetzung problematisch sein kann. So generieren einige Lösungen sehr lange, kaum vorhersagbare URLs, um auf diese Weise beispielswiese einen Austausch von Daten mit nicht angemeldeten Anwender zur ermöglichen. Das bedeutet aber auch, dass diese Daten damit frei zugänglich im Internet bereitstehen! Zwar würde sich kein Mensch diesen Link einfallen lassen, doch die Crawler der Suchmaschinen könnten durchaus fündig werden und die Ressourcen in den Suchkatalog aufnehmen. Ein Austausch sensibler Informationen setzt somit voraus, dass der Kommunikationspartner "ordentlich" angemeldet ist und der Zugriffschutz nicht nur mittels einer kryptischen URL realisiert wird. Lässt Ihre Cloud-Lösung diese Möglichkeit zu, müssen alle Anwender entsprechend verpflichtet werden, sie grundsätzlich nicht zum Datenaustausch einzusetzen.

Wer sicherstellen will, dass seine Daten nicht frei im Internet lesbar sein sollen, muss bei der Freigabe schon genau lesen, was passieren wird.
Wer sicherstellen will, dass seine Daten nicht frei im Internet lesbar sein sollen, muss bei der Freigabe schon genau lesen, was passieren wird.
Foto: Frank-Michael Schlede / Thomas Bär

Besondere Beachtung gilt zudem der Gruppenfunktionalität im Allgemeinen: Wer wechselnde Kommunikationspartner hat, muss zwingend darauf achten, welcher dieser Partner auf welche Informationen zugreifen kann. Die Pflege von Berechtigungen ist umso mühseliger, je weiter die Verschachtelung steigt. Deshalb gilt: Schaffen Sie lieber eine möglichst einfache, flache Ordner-Hierarchie, die Sie dann nach Beendigung der Zusammenarbeitsphase wieder entfernen. Auch hier gilt also: Die konstante Pflege der Daten und ihrer "Darreichung" ist extrem wichtig und sollte auch bei den Daten in der Cloud nie vernachlässig werden.

Tipp 6 - Eigene Verschlüsselung

Die meisten Service-Anbieter verschlüsseln die Dateien bei der Übertragung und speichern die Daten selbst mit einer Plattformverschlüsselung auf den Servern. Mitunter ist es dem Anbieter dann möglich, die Dateien selbst zu entschlüsseln. Das ist bei einem in Deutschland ansässigen Unternehmen eher unproblematisch, da in diesem Fall die Regularien des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes gelten. Um sicherzugehen, dass außer der gewünschten Personen wirklich niemand an die Informationen gelangt, sollten Sie die Dateien aber selbst verschlüsseln.

In der kostenpflichtigen Variante verschlüsselt BoxCryptor sogar die Dateinamen.
In der kostenpflichtigen Variante verschlüsselt BoxCryptor sogar die Dateinamen.
Foto: Secomba GmbH

Programme wie der "BoxCryptor" verschlüsseln Dateien direkt im Zusammenspiel mit Dropbox, Sugarsync, Google Drive oder Microsoft SkyDrive. Als Algorithmus verwendet der BoxCryptor, der für Privatpersonen kostenlos ist, die AES-256-Standard-Verschlüsselung, die als sicher einzustufen ist. In der kostenpflichtigen Variante erlaubt der BoxCryptor zudem die Verschlüsselung der Dateinamen, was ein weiterer Schritt zu mehr Sicherheit sein kann. Natürlich steht dem Nutzer eines Cloud-Speichers auch die Möglichkeit einer lokalen Dateiverschlüsselung mit Programmen wie "OpenPGP" vor der eigentlichen Übertragung in Richtung Online-Speicher zur Verfügung. Allerdings erfordert der Einsatz dieser Art Lösung doch ein gewisse Maß an Fachwissen. Zudem ist der Komfort beim täglichen Umgang mit diesen Programmen eher gering.

Nur sehr wenige Anbieter wie beispielsweise Sugarsync oder AVG LiveKive erlauben dem Benutzer, die Dateien zusätzlich mit einem Passwortschutz zu versehen. Wer jedoch an der Sicherheitskonzeption des Anbieters generell zweifelt, wird auch einem zusätzlichen Passwortschutz, dessen Hashwert beim Anbieter gespeichert wird, nur wenig Vertrauen entgegenbringen.

Grundsätzlich gilt: Wirklich sensible Daten muss der Anwender bereits lokal verschlüsseln um einen unberechtigten Zugriff zu verhindern. Nur so ist sichergestellt, dass ein unberechtigter Zugriff von Seiten des Anbieters oder von dritter Seite während der Übertragung unmöglich ist.

Tipp 7 - Sichere die eigene Plattform

Es mag einleuchtend klingen, dass alle beim Zugriff auf den Datenspeicher verwendeten Systeme und Prozesse sicher sein sollten. Aber die Gefahr lauert oft in der Bequemlichkeit: Hat sich der Anwender beispielsweise einen WebDAV-basierten Online-Speicher eingerichtet, kann er die Anmeldedaten in dem Dialogfenster der Verbindung "speichern" - das erhöht den Bedienkomfort. Ab sofort ist der Zugriff auf die im Internet gespeicherten oder per Integration in das Dateisystem verbundenen Ordner ohne Eingabe eines Passworts möglich. Die Gefahr dabei: Setzt sich ein anderer - möglichweiser unberechtigter - Anwender an den nicht gesperrten Computer, hat auch diese Person Zugriff auf den Onlinespeicher. Deshalb ist Vorsicht geboten: Die Speicherfunktion für das Passwort darf nur dann genutzt werden, wenn absolut sicher ist, dass niemals eine andere Person mit dem eigenen Account arbeitet. Grundsätzlich raten wir davon ab, Passwörter für solche Zugriffe abzuspeichern - hier gilt es die eigenen Anwender durch entsprechende Sicherheitsrichtlinien für diese Problematik zu sensibilisieren.

Auch die klassischen Internetprovider, hier 1&1, bieten ein Online-Office und einen Online-Speicher: Dieser kann dann sogar per WebDAV-Standard abgefragt werden.
Auch die klassischen Internetprovider, hier 1&1, bieten ein Online-Office und einen Online-Speicher: Dieser kann dann sogar per WebDAV-Standard abgefragt werden.
Foto: Frank-Michael Schlede / Thomas Bär

Sofern die eingebundenen Online-Speicher mittels eines WebDAV-Verfahrens angebunden werden, ist zumindest die Sorge unberechtigt, dass ein Systemadministrator Zugriff auf die Daten bekommt, die sich auf dem Online-Speicher befinden. Immer wenn ein Administrator ein Benutzerkennwort in Windows zurücksetzt, wird der Speicher zur "automatischen Anmeldung an Netzlaufwerken" ebenfalls geleert - das Passwort ist nicht mehr abgespeichert. Das gilt sowohl in einer Windows-Domäne als auch bei Einsatz der rein lokalen Benutzerverwaltung von Windows-Systemen.

Weitere wichtige Verhaltensregeln in diesem Zusammenhang: Die Anwender müssen auch hier die üblichen Sicherheitshinweise beachten, um beispielsweise auch Programme vom eigenen Rechner fernzuhalten, die nach Passwörtern und Benutzernamen "stöbern". Sie müssen eine Antivirensoftware einsetzen und die Updates für das Betriebssystem sowie für alle Anwendungen umgehend installieren. Der sicherste Cloud-Speicher ist sinnlos, wenn die Gefahr bereits auf dem PC des Anwenders vorhanden ist.

Es versteht sich von selbst, dass für unterschiedliche Zugänge auch unterschiedliche Passwörter genutzt werden müssen. Der Aufwand der Passwortverwaltung ist zwar hoch, mit Blick auf die Sicherheit aber zwingend erforderlich. Mithilfe von Passwort-Verwaltungsprogrammen wie beispielsweise dem KeePass Password Safe lässt sich auch eine große Anzahl von Zugangsdaten sicher speichern.

Wird die Funktionalität der "Synchronisation" verwendet, müssen Administratoren und Anwender darauf achten, dass auf jedem Endgerät eine Kopie der Daten angelegt ist. Geht ein Gerät verloren oder steht es auch nur einige Tage und Wochen im Keller, könnte sich jemand unberechtigterweise Zugriff zu dem Datenträger und damit zu den wichtigen Daten verschaffen.

Tipp 8 - Richtig kündigen

Wer häufig kostenlose Cloud-Dienste ausprobiert, wird das Phänomen kennen: sehr viele Benutzerkonten bei den unterschiedlichsten Anbietern. Deshalb: Kündigen Sie unbedingt Accounts, die Sie nicht mehr nutzen! Das hilft beim Überblick und senkt das Risiko, dass es einem Hacker gelingt, auf die Datenbank des Dienstanbieters zuzugreifen und an Ihr Konto zu gelangen.

Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich bereits bei Vertragsabschluss genau durchlesen, was der Anbieter tut, sobald das Konto wieder gelöscht wird. Angesichts der umfangreichen Sicherungs- und Archivierungstechniken, mit denen viele Anbieter werben, muss in den Service Level Agreements (SLAs) unbedingt festgelegt sein, dass die Daten bei Abmeldung auch wirklich gelöscht werden. Denn so schön es wiederum ist, dass der Cloud-Anbieter Ihre Daten durch regelmäßige Sicherungen schützt, so nötig ist es auch, dass er diese Sicherungen er zuverlässig und zügig vernichtet, wenn Sie Ihre Daten nicht mehr bei ihm abspeichern! (sh)