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Abmahnungen gegen "Webspace"

27.07.1999
Gravenreuths neuester Coup

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Der berüchtigte Münchner Abmahnanwalt Günther Freiherr von Gravenreuth zieht seit neuestem gegen zahlreiche Internet-Service-Provider (ISPs) zu Felde, die den Begriff "Webspace" für Speicherplatz verwenden, den sie Kunden auf ihren Servern zur Verfügung stellen. Den Begriff hatte ein gewisser Klaus Thielker aus Lünen Anfang Februar 1998 beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet, am 9. Juni 1999 wurde er von der Behörde offiziell eingetragen. Die Internet-Initiative "Freedom for Links" sieht hier einen allgemeinen Trend: "Goldgräber" lassen sich Begriffe als Marken schützen, die im Marketing- und E-Business-Bereich zum täglichen Sprachgebrauch gehören. Anschließend mahnen sie per Massenfax beziehungsweise -anschreiben die angestammten Benutzer dieser Begriffe mit Kostennoten zwischen 1000 und 2000 Mark ab. Es hat sich bereits eine ganze Reihe von Initiativen etabliert, die sich gegen das sogenannte

"Markengrabbing" wehren wollen. Zwei Anwälte haben beim DPMA einen Löschungsantrag gegen die Marke "Webspace" gestellt; eine andere Gruppe versucht Provider für eine Finanzierung der Löschungsklage zu gewinnen. Weiterführende Informationen finden sich auf den Seiten von Freedom for Links und unter www.markengrabbing.de. Übrigens: Herr von Gravenreuth müßte sich eigentlich auch selbst abmahnen - er verwendet den Begriff Webspace nämlich auf seiner eigenen Homepage...