Mit der Einführung der EGK für alle gesetzlich Krankenversicherten und dem Aufbau einer unterstützenden Telematik-Infrastruktur werden die IT-Systeme in 130.000 Praxen, 22.000 Apotheken und 2200 Krankenhäusern vernetzt. Damit wird angestrebt, dass die Erbringer medizinischer Leistungen flächendeckend und einrichtungsübergreifend zusammenarbeiten, was letztendlich auch zugunsten der Versicherten die Effektivität und Qualität der Versorgung steigern soll.
Die bisher genutzte Krankenversichertenkarte diente allein der Speicherung einiger weniger Vertragsdaten. Durch erweiterte Möglichkeiten einer strukturierten Datenspeicherung und vor allem durch die von einem integrierten Krypto-Controller verwalteten asymmetrischen Schlüsselpaare soll die neue EGK hingegen komplexe Anwendungen von medizinischen Daten unterstützen. Welche Anwendungen dies sein sollen, ist im Paragraf 291a des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsmodernisierungsgesetz = GMG) beschrieben.
Hierbei wird zwischen vom Versicherten verpflichtend und freiwillig zu nutzenden Anwendungen unterschieden. Die verpflichtenden Anwendungen - vor allem das elektronische Rezept - zielen auf eine Kostenreduktion und die Vereinfachung administrativer Abläufe ab. Demgegenüber sind die freiwilligen Anwendungen wie die Arzneimitteltherapie-Sicherheitsprüfung, die Notfalldaten und die elektronische Patientenakte bislang nicht übergreifend vorhanden.