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Super-GAU: 40 Millionen Kreditkartendaten gestohlen

21.06.2005

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - In den USA ist es zum bislang gravierendsten Diebstahl von Kreditkarteninformationen gekommen. Betroffen sind Besitzer von Mastercard, Visa und American Express. Aber nur, wer in den USA mit der Karte bezahlt hat, ist gefährdet (COMPUTERWOCHE ONLINE berichtete).

Eine Nachfrage beim deutschen Mastercard-Notfall-Service ergab, dass deutsche Besitzer einer der genannten Kreditkarteninstitute nur dann betroffen sein könnten, wenn sie in den USA eingekauft und mit einer dieser Karten bezahlt haben. Karteninhaber, die etwa hierzulande Käufe (auch im Internet) getätigt haben, sind hingegen nicht berührt.

In den USA seien 40 Millionen Transaktionen auf dem Weg von Point-of-Sale-Kassen zu einem der für American Express, Mastercard und Visa tätigen Abrechnungszentren abgefangen worden. Bei der Notfallzentrale betonte man, dass hierbei "nur" die Datensätze von Transaktionen von Hackern abgezweigt wurden. Es sei aber nicht so, dass die Kreditkartenkonten von 40 Millionen Kunden in Mitleidenschaft gezogen worden seien.

Auch zu der Haftungssituation äußerte sich die Notfallzentrale: Wenn ein Karteninhaber wegen eines nicht von ihm selbst verantwortenden kriminellen Delikts zu Schaden kommt, haftet er grundsätzlich zunächst nur mit einem Eigenbeteiligungsbetrag von 50 Euro. Wenn den Karteninhaber aber kein Verschulden trifft, so ist der ihm entstehende Schaden komplett versichert. Allerdings muss man nachweisen können, dass man über einen Schaden nicht schon lange informiert war, diesen aber der Kreditkartenfirma nicht mitgeteilt hat.

Sollte ein unberechtigter Dritter widerrechtlich das Konto eines Kreditkarteninhabers belasten und handelt es sich hierbei um eine Angelegenheit wie jetzt in den USA aufgetreten, so muss der zu Schaden Gekommene diesen Vorfall sofort der Bank melden. Diese würde die Karte umgehend wegen Missbrauchs sperren. Der Kunde erhält unentgeltlich eine neue und widerrechtlich abgehobene Geldbeträge würden dem Konto wieder gutgeschrieben. (jm)