Wer sich ein Programm kostenlos aus dem Internet herunterlädt, kann nicht die gleiche Gewährleistung erwarten wie für den Fall, dass ein kommerzieller Anbieter die freie Software verkauft oder an spezielle Bedürfnisse anpasst. Ist Letzteres der Fall, ergibt sich rechtlich kein Unterschied zum Erwerb herkömmlicher Software. Dem obligatorischen Haftungsausschluss (Disclaimer) in Open-Source-Lizenzen kommt dann keine Bedeutung zu, wenn es um das Verhältnis zwischen Anbieter und Kunde geht. Lediglich die Beziehung zwischen dem kommerziellen Anbieter und den Programmierern ist davon betroffen.
Auch im Hinblick auf die Verletzung von Softwarepatenten sind die Risiken bei Open Source und "proprietärer" Software vergleichbar. Da durch Patente technische Funktionen unabhängig von der konkreten Implementierung geschützt werden und nicht - wie durch das Urheberrecht - konkreter Code, können Patentverletzungen für jedes Lizenzmodell ein Problem darstellen. Daher fällt auch nicht ins Gewicht, dass Sourcecode offen zugänglich ist; er ist für den Nachweis von Patentverletzungen zumeist nicht relevant.