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Urheberrechtsabgabe: Drucker in Deutschland bald zu teuer?

21.04.2004

Eine Urheberrechtsabgabe von bis zu 70 Euro pro PC-Drucker, wie vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) vorgeschlagen, weisen die in der Initiative "Druck gegen Abgaben" zusammengeschlossenen Hersteller zurück. Unterstützung erhalten sie vom Branchenverband Bitkom (Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien).

Das als Schiedsstelle zwischen Herstellern und der Verwertungsgesellschaft VG-Wort fungierenden DPMA hat eine von der Druckgeschwindigkeit abhängige Gebühr zwischen acht und 70 Euro pro Gerät vorgeschlagen. Anlass des Schiedsspruchs war ein Rechtsstreit zwischen der VG Wort und Hewlett-Packard um die Rechtmäßigkeit der Abgabe. Die Verwertungsgesellschaft forderte eine Pauschale von 76 Euro. Belastet werden sollten rückwirkend alle seit 2001 verkauften Drucker.

Angesichts von Gerätepreisen ab 30 Euro würde die Abgabe im Schnitt jeden Drucker um 30 Prozent verteuern, sagte Regine Stachelhaus, Geschäftsführerin IPG HP Deutschland. Es sei zu befürchten, dass Kunden nicht bereit seien, den Mehrpreis zu bezahlen und billigere - weil abgabenfreie - Drucker im Ausland kaufen.

Als in der Sache nicht gerechtfertigt wertet Menno Harms, Vizepräsident des Bitkom, die geplante Abgabe. Ein Drucker sei nicht zum Anfertigen von Kopien bestimmt. Erst in Verbindung mit anderen Geräten wie einem Scanner könne er Teil eines Kopiervorgangs werden. Scanner seien jedoch bereits mit Urheberrechtsabgaben belastet. "Hier soll doppelt kassiert werden auf Kosten der Verbraucher", sagte Harms.

Bei Abgaben zwischen acht und 70 Euro müsse die Industrie für die Jahre 2001 bis 2004 rund 230 Millionen Euro zahlen. Angesichts des massiven Preiswettbewerbs sei das wirtschaftlich nicht vertretbar. Um die Interessen der Urheber zu wahren, sei ein digitales Rechte-Management geeigneter.

Die Hersteller und der Bitkom fordern nun die Bundesregierung auf, in der anstehenden Novellierung des Urheberrechtgesetzes Drucker von der Abgabenpflicht auszunehmen. Gefordert wird außerdem eine prozentuale Obergrenze für Geräteabgaben, die sich an der unverbindlichen Preisempfehlung orientiert. (lex)