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Ebay lehnt sich in der Streitfrage um herunterladbare Musiktitel weit aus dem Fenster

05.09.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Das Online-Auktionshaus Ebay hat eine Versteigerung gestoppt, weil der zum Verkauf stehende Musiktitel zuvor vom Anbieter aus dem digitalen Musikladen "Itunes" heruntergeladen wurde.

Was banal klingt, hat doch einen - zumindest in der Rechtsfindung - interessanten Hintergrund: Ebay argumentierte, die Versteigerung des Musiktitels auf seinen Seiten verstosse gegen die bei Ebay geltenden Regeln. Danach dürfen Songs, die ausschließlich über digitale Kanäle erworben wurden, nicht bei Ebay versteigert werden. George Hotelling, von Beruf Web-Designer, hatte den Musiktitel in dem von Apple Computer betriebenen Online-Musikladen Itunes rechtmässig erworben und heruntergeladen. Hotelling verfügte somit nur über eine digitale Version eines Songs von Devin Vasquez und dessen Remake von Frankie Smiths "Double Dutch Bus".

Hotelling sagte, er habe nur testhalb diesen Song dann bei Ebay zur Versteigerung angeboten. Das Online-Auktionshaus untersagte dies prompt. Hätte sich der Web-Designer eine Vasquez-CD gekauft und diese veräußert, wäre dies nach dem Kleingedruckten von Ebay möglich gewesen. So aber habe Hotelling gegen die Ebay-Verkaufsrichtlinie verstossen, wonach Produkte, die elektronisch über das Internet verschickt werden können, nicht verkauft werden dürfen. Hotelling schrieb an Ebay zurück, es gäbe andere Möglichkeiten, einen digital erworbenen und auf den privaten PC geladenen Musiktitel wieder zu verkaufen - man könnte ihn ja zuvor auf eine CD brennen. Aus diesem Grund verlangte er, dass die Auktion wieder eröffnet würde. Ebay hat sich zu diesem Begehren noch nicht geäußert.

Rechtlich ungeklärt ist bislang, ob es Internet-Surfern erlaubt ist, Musiktitel wieder zu verkaufen, die sie in digitaler Form erworben haben (jm)