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EU-Kommission will unzulässige Subventionen für France Télécom beweisen

05.06.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Um mehr über die Hintergründe der milliardenschweren staatlichen Rettungsaktion für France Télécom zu erfahren, hat die EU-Kommission laut Presseberichten einen Beratungsauftrag mit einem Volumen von 320.000 Euro ausgeschrieben. Die französische Regierung hatte sich im Dezember vergangenen Jahres dazu bereit erklärt, dem hochverschuldeten TK-Konzern mit einer Finanzspritze von neun Milliarden Euro unter die Arme zu greifen. Dem Großaktionär, der noch 55 Prozent der Anteile an France Télécom hält, war es laut EU-Recht allerdings nicht erlaubt, direkt auszuhelfen. Nach Informationen des "Wall Street Journal" wurde das Geld über den Umweg einer Zwischengesellschaft am Kapitalmarkt beschafft, der französische Staat übernahm dabei die Bürgschaft. Mit dem Geld konnte FT seine Schulden reduzieren, die Aktie bekam Auftrieb.

Zwar entspricht es den EU-Vorschriften, dass Regierungen Unternehmen unterstützen, solange das Investment denselben Bedingungen unterliegt wie im privatwirtschaftlichen Sektor. Für die Brüsseler sieht die Beihilfe für FT jedoch stark nach einem zinsgünstigen öffentlichen Kredit aus, den das EU-Recht nicht billigt. Ohne die Bürgschaft des Staates hätte sich wohl kaum ein privater Investor zum Kauf der France-Télécom-Anleihen entschlossen. Den Verdacht soll nun ein unabhängiges Beratungsunternehmen bestätigen, nachdem es der EU-Kommission trotz monatelanger Recherchen nicht gelungen war. (mb)