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Einstweilige Verfügung gegen SCO Deutschland

30.05.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die Bremer Linux-Firma Univention hat vor dem Bremer Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen die SCO Group GmbH erwirkt. Demnach darf die deutsche Niederlassung des im US-Bundesstaat Utah ansässigen Unix-Unternehmens vorerst nicht mehr behaupten, dass Linux-Betriebssysteme unrechtmäßig erworbenes geistiges Eigentum von SCO Unix beinhalten und dass Linux-Anwender für angeblich damit verbundene Copyright-Verletzungen haftbar gemacht werden können. Bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.

Univention hatte SCO zuvor bereits eine Abmahnung wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens geschickt. Eine Frist zur Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung habe das Unternehmen jedoch verstreichen lassen, sagte Peter H. Ganten, Geschäftsführer von Univention. Die unbewiesene Behauptung von SCO, Linux verletze Urheberrechte von SCO an Unix, verunsichere die Öffentlichkeit und schade dem Image von Linux. Dagegen wolle man sich zur Wehr setzen, so Ganten. (lex)