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Klage gegen Musiktauschbörsen abgewiesen

28.04.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Ein Bezirksgericht in Los Angeles hat eine vom Verband der US-Musikindustrie RIAA (Recording Industry Association of America) eingereichte Klage gegen die P2P-Dienste (Peer to Peer) Grokster und Morpheus abgewiesen. Die Betreiber Grokster LTD und StreamCast Networks können aufgrund der technischen Struktur der Dienste die getauschten Inhalte nicht kontrollieren, gab Richter Stephen Wilson als Begründung an. Im Gegensatz zum Urvater der Musiktauschbörsen Napster werden bei Grokster und Morpheus Inhalte nicht indiziert. Außerdem gibt es keinen zentralen Server, auf dem Dateien abgelegt werden. Statt dessen fungiert jeder im P2P-Netz angemeldete Rechner als Knoten.

Obwohl es unstrittig sei, dass über die Dienste auch urheberrechtlich geschützte Daten verbreitet werden, können auch rechtlich unbedenkliche Inhalte getauscht werden, heißt es in der Begründung. Wilson verglich den Fall mit dem 1984 erlassenen so genannten Betamax-Urteil. Damals hatte der Filmproduzent Universal City Studios den Hersteller Sony verklagt, weil sich mit Sony-Videorekordern illegale Kopien von Filmen herstellen ließen. Die Filmstudios hatten den Prozess verloren.

Die RIAA will gegen das Urteil Berufung einlegen. Die Vereinigung zeigte sich jedoch nicht generell enttäuscht über die Begründung des Gerichts. So habe Wilson bestätigt, dass einzelne Nutzer der Dienste für die Verbreitung geschützter Inhalte zur Rechenschaft gezogen werden könnten. (lex)