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Kazaa initiiert Gegenklage gegen Unterhaltungsindustrie

29.01.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Der P2P-Anbieter (Peer-to-Peer) Sharman Networks, der die Online-Tauschbörse Kazaa betreibt, hat mehrere Plattenfirmen und Filmstudios verklagt. In der Klagebegründung wirft Sharman Networks den Konzernen BMG, EMI, Sony, Universal, Warner, Metro Goldwin Mayer, Columbia Pictures, Disney Enterprises und Paramount Pictures wettbewerbswidriges Verhalten vor. Die Versuche, den Tausch von Liedern und Filmen über das P2P-Netz zu unterbinden, stelle eine unzulässige Monopolisierung dar. Die Klage sei lächerlich, reagierte der amerikanische Phono-Verband RIAA (Recording Industry Associacion of America).

Bereits vor zwei Wochen haben die Unterhaltungskonzerne ihrerseits einen Prozess gegen Sharman Networks angestrengt. Ihrer Ansicht nach verstößt der Kazaa-Betreiber gegen Urheberrechte, indem er den Tausch Copyright-geschützer Inhalte ermöglicht. Zuvor hatte ein kalifornisches Gericht festgestellt, dass die US-Justiz generell für Klagen gegen Sharman zuständig ist, obwohl das Unternehmen seinen Firmensitz auf dem Inselstaat Vanuatu hat und die Geschäfte von einem Büro in Australien führt. Richter Stephen Wilson begündete die Entscheidung damit, dass auch Amerikaner urheberrechtlich geschützte Daten über Kazaa auf ihre Rechner laden (Computerwoche online berichtete). (lex)