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Microsoft bekommt 120-Tage-Frist für Java-Integration

16.01.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Im Rechsstreit Sun gegen Microsoft hat Bezirksrichter Frederick Motz sein Urteil von Ende Dezember präzisiert. Demnach muss Microsoft nun binnen einer Frist von 120 Tagen eine von Sun autorisierte Version der Java Virtual Machine (JVM) mit jeder Kopie von Windows und dem Internet Explorer ausliefern. Im Dezember legte der Richter keinen Zeitplan fest (Computerwoche online berichtete). Suns Anwalt Rusty Day beantragte eine 90-Tage-Frist. Seiner Ansicht nach wollte Microsoft die Java-Integration verschleppen, um die Marktposition der Konkurrenz-Technologie .Net zu stärken.

Microsofts Rechtsbeistand Steven Holley wollte zumindest 180 Tage aushandeln, um die JVM in das geplante Service Pack 2 für Windows XP einbinden zu können. Er beklagte außerdem, dass Suns JVM nur in neun Sprachversionen zur Verfügung stände, während Microsoft Windows in 34 Srachen anbietet. Folglich müsse Sun dazu verpflichtet werden, die 25 fehlenden Sprachversionen der Virtual Machine zu entwickeln, um diese in Windows zu integrieren. Außerdem stelle Sun Microsoft nur alte JVM-Versionen zur Verfügung. Wenn Sun seine Technologie mit dem Microsoft-Betriebssystem verknüpfen wolle, müsse das Unternehmen auch die Kosten dafür tragen. Man wolle außerdem verhindern, Code in das Betriebssystem einzubauen, der nicht funktioniert. (lex)