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Verstoß gegen die Publikationspflicht: SEC greift bei Siebel durch

26.11.2002

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die US-Börsenaufsicht SEC hat erstmals Strafmaßnahmen gegen Unternehmen ergriffen, die gegen die Publikationspflicht verstoßen und kursrelevante Informationen lediglich einem kleineren Kreis von Investoren zugänglich gemacht haben. Zu den drei Firmen, die die im Oktober 2000 eingeführte Regulation Fair Disclosure verletzt haben, zählt auch der CRM-Spezialist Siebel Systems. Der SEC zufolge hatte CEO und Firmengründer Tom Siebel im November vergangenen Jahres den Gästen einer Analystenkonferenz mitgeteilt, dass er mit einer baldigen Normalisierung der Geschäftssituation seiner Company rechne. Noch drei Wochen zuvor war das Unternehmen von einem schwachen IT-Markt und einem unfreundlichen Wirtschaftsklima bis zum Jahresende ausgegangen. Aufgrund Siebels positiver Ankündigung, von der ein Großteil der Investoren nichts

erfuhr, stieg der Kurs der Aktie am folgenden Tag um rund 20 Prozent.

Nach Ansicht der SEC hat die Company dabei gegen die Börsenregel verstoßen. So sei versäumt worden, die Kommentare des CEO parallel als Live-Konferenz im Internet auszustrahlen oder in Form einer Presse- oder Adhoc-Mitteilung zu veröffentlichen. Wegen des Vergehens startete die SEC eine Unterlassungsklage und belegte Siebel mit einer Strafe in Höhe von 250.000 Dollar.

Aus ähnlichen Gründen ging die Börsenaufsicht auch gegen den US-Rüstungskonzern Raytheon sowie die Sicherheitssoftwarefirma Secure Computing vor, erhob jedoch keine Geldstrafe. Außerdem nahm die SEC ein Untersuchung bei Motorola vor, diese blieb jedoch ohne Konsequenzen. (mb)