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Bundestag genehmigt Call-by-Call für Ortsgespräche

08.07.2002

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Der Deutsche Bundestag hat am vergangenen Freitag trotz Bedenken des Quasi-Monopolisten Deutsche Telekom sowie von regionalen Anbietern mit eigenen Netzen und der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, die den Verlust von Arbeitsplätzen fürchtet, die Einführung von Call-by-Call-Gesprächen im Ortsnetz beschlossen. Ende dieser Woche entscheidet dann der Bundesrat abschließend über die Gesetzesänderung. Die Bundesregierung kommt mit der Novelle einer Vorgabe der EU-Kommission nach, die die freie Wahl des Anbieters bei einzelnen Gesprächen auch im Ortsnetz bis Dezember dieses Jahres vorschreibt.

Beim Call-by-Call-Verfahren wird der Carrier durch eine spezielle Vorwahl mit fünf bis sieben Ziffern bestimmt. Anbieter müssen dazu nicht notwendigerweise über ein eigenes Netz verfügen, sondern können Leitungskapazität von der Telekom und anderen Unternehmen mieten. (tc)