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Intel kauft sich aus Intergraph-Rechtsstreit frei

16.04.2002

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Intel und der einstige Workstation-Anbieter Intergraph haben sich in einem seit vier Jahren anhängigen Rechtsstreit außergerichtlich geeinigt. Im Zuge der Übereinkunft zahlt Intel 300 Millionen Dollar an die inzwischen zum Software- und Serviceanbieter gewordene Intergraph. Diese hatte den Halbleiterkonzern 1997 vor einem Bezirksgericht in Alabama wegen Kartellrechtsverstößen sowie der Verletzung eigener Patente verklagt. Intel soll Technik, die Intergraph für seinen nur kurzzeitig in Serie gefertigten "Clipper"-Prozessor entwickelt hatte, in seinen CPUs verwendet haben. Intel hat zwar - wie bei solchen Einigungen üblich - keine Schuld zugegeben, die Einigung umfasst aber neben der Zahlung die Übernahme der umstrittenen Rechte sowie einen gegenseitigen Technologieaustausch.

Darüber hinaus regelten beide Unternehmen bereits den möglichen finanziellen Ausgang eines zweiten Verfahrens, dass noch in Texas anhängig ist und im Sommer dieses Jahres zur Verhandlung kommt. Darin wirft Intergraph dem Konkurrenten vor, er verwende in seinem 64-Bit-Chip "Itanium" ebenfalls aus dem Clipper entlehnte Technik für so genanntes Parallel Instruction Computing. Sollte Intel in diesem zweiten Verfahren unterliegen, muss der Konzern nochmals bis zu 250 Millionen Dollar an Intergraph zahlen.

Ursprünglich hatte Intergraph auf 2,2 Milliarden Dollar Schadenersatz geklagt und vom Gericht sogar eine Verdreifachung dieser Summe gefordert. Das Unternehmen ist trotzdem zufrieden mit dem Ausgang und will nun in Lizenzierungsverhandlungen mit anderen Herstellern eintreten, die seit Beginn des Intel-Prozesses ruhten. Intel äußerte sich ebenfalls erfreut, weil die Angelegenheit endlich aus der Welt geschafft sei. Die Hälfte der 300 Millionen Dollar will der Konzern bereits in seiner morgigen Quartalsbilanz als außergewöhnliche Belastung abschreiben. (tc)