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Code für DVD-Crack zählt zur freien Meinungsäußerung

02.11.2001
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MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Gemäß einer Entscheidung eines Gerichts im US-Bundesstaat Kalifornien ist es legal, im Internet das Programm "DeCSS" anzubieten, womit der Kopierschutz von DVDs geknackt werden kann. Die Richter beriefen sich in ihrer Urteilsbegründung auf das in der Verfassung verankerte Recht auf Meinungsfreiheit (First Amendment). "Obwohl der soziale Wert von DeCSS fraglich sein mag, ist es trotzdem eine Meinungsäußerung. Unsere Achtung vor der Gesetzgebung und ihren Auswirkungen (auf die Geschäftsgeheimnisse) kann uns nicht von der Pflicht entbinden, die durch den ersten Zusatz zur Verfassung garantierten Rechte auf Meinungsfreiheit zu schützen", hieß es in der Begründung.

Im August 2000 hatte das US-Bezirksgericht in New York in einem ähnlichen Fall gegenteilig entschieden. Die Richter gaben einer Klage der amerikanischen Filmindustrie statt, wonach das Vervielfältigen und der Online-Vertrieb von kopierten DVDs als Verletzung des Urheberrechts gilt. Die Motion Picture Association of America hatte unter anderem Eric Corley, den Betreiber der Website "2600.com", beschuldigt, über das Internet das Programm DeCSS illegal angeboten zu haben (Computerwoche online berichtete).