0900 - Schluss mit der 0190-Abzocke?

05.10.2005
Von 
Jürgen Hill ist Chefreporter Future Technologies bei der COMPUTERWOCHE. Thematisch befasst sich der studierte Diplom-Journalist und Informatiker derzeit mit aktuellen IT-Trendthemen wie KI, Quantencomputing, Digital Twins, IoT, Digitalisierung etc. Zudem verfügt er über einen langjährigen Background im Bereich Communications mit all seinen Facetten (TK, Mobile, LAN, WAN). 

Auf der anderen Seite eröffnen die 0900-Nummern neuen Anbietern die Chance auf einen diskriminierungsfreien Marktzutritt. Im Gegensatz zu den alten 0190ern werden die neuen Nummern nicht mehr in 1000er Blöcken, sondern einzeln vergeben.

0900-Vorteile für Verbraucher

• Mehr Transparenz;

• Anbieter muss in Deutschland sitzen;

• mehr Wettbewerb beim Preis;

• verbesserter Verbraucherschutz, da der Serviceanbieter namentlich bekannt ist;

• Netzbetreiber kann bei strittigen Forderungen den Anschluss nicht mehr einfach sperren.

Die alte Vergabepraxis hatte dazu geführt, dass die mächtigen Carrier überproportional viele Nummern erhielten und die Serviceanbieter von diesen Branchengrößen abhängig waren. Zudem zahlen die Anbieter an die Netzbetreiber künftig nur noch die reine Transportleistung (vergleichbar mit den Interconncetion-Tarifen), so dass sie 85 bis 90 Prozent des 0900-Umsatzes selbst behalten können. "Dies hängt davon ab, ob der Serviceanbieter Billing, Mahnwesen etc. in eigener Regie betreibt oder einen Carrier damit beauftragt", erklärt Ludger Arnoldi, Manager bei BT Deutschland.

Neue Business-Möglichkeiten

Gleichzeitig ermöglichen die 0900-Nummern den Anbietern einen freien Preiswettbewerb, da sie nicht mehr wie bei der 0190 an feste Preisgassen gebunden sind. Zudem hat etwa eine kostenpflichtige Hotline die Möglichkeit, während eines Gesprächs die Gebühren zu erhöhen, wenn der Anrufer beispielsweise vom allgemeinen First-Level-Support zu den Experten des Second-Level-Supports durchgestellt wird. Umgekehrt ist es aber auch möglich, für den Anrufer eine Gutschrift zu erstellen, wenn etwa seine Reklamation berechtigt war und er nicht nur zu faul war, das Handbuch zu lesen.