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Telekom und Gesamtbetriebsrat erzielen Teileinigung beim Stellenabbau

07.04.2006
Die Deutsche Telekom und ihr Gesamtbetriebsrat haben sich im Rahmen eines Interessenausgleichs über den Abbau von 3680 Arbeitsplätzen im Festnetzbereich des Bonner Konzerns geeinigt.

Danach wurden die Stellen zum 1. April gestrichen. Das bestätigte ein Sprecher am Donnerstag in Bonn. Den betroffenen Mitarbeitern sollen Stellen in anderen Bereichen des Konzerns angeboten werden, unter anderem in den T-Punkten. Auch beim Aufbau des Hochgeschwindigkeitsglasfasernetzes hat die Telekom die Schaffung von 5000 Arbeitsplätzen versprochen.

Im Bundestag äußerte die linke Opposition heftige Kritik an dem Jobabbau. Die Linkspartei warf dem Unternehmen vor, bei den Call-Center-Schließungen seien vor allem strukturschwache Regionen und Frauen betroffen. "Beschäftigte kämpfen verzweifelt um ihre Existenz", sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Petra Pau. Der an der Telekom beteiligte Bund müsse seine Privatisierungsstrategie überdenken. Sprecher der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und FDP wiesen die Kritik zurück. Die Telekom müsse sich dem harten Wettbewerb stellen und notwendige Anpassungen vornehmen.

Insgesamt will sich die Telekom bis Ende 2008 von 32.000 Beschäftigten trennen. Von den geplanten Einsparungen ist die T-Com mit 20.000 Stellen am stärksten betroffen. Zum 1. September sollen weitere Stellen im Festnetzbereich gestrichen werden, hieß es. Die Telekom hatte im vergangenen Jahr im Rahmen der Personalplanung 2006 bis 2008 die Sparpläne bekannt geben. Dabei betonte Vorstandschef Kai-Uwe Ricke wiederholt, dass es keine betriebsbedingten Kündigungen geben werde und der Abbau sozialverträglich über Abfindungen und Vorruhestand bewältigt werden solle.

Bisher hätten bereits mehr als 1000 Mitarbeiter des Unternehmens einen Abfindungsvertrag unterzeichnet, sagte der Sprecher weiter. Insgesamt will sich die Telekom über eine solche Regelung von 7000 Menschen trennen. Mit dem Bund verhandelt der Konzern den Angaben zufolge über eine neue Regelung zum Vorruhestand für Beamte. (dpa/tc)